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Bekanntmachung der Bayer. Staatsregierung im PDF-Format (17 kB) |
ANTRAG AUF ERTEILUNG EINES WAHLSCHEINS für den Volksentscheid am 4. Juli 2010
- für Stimmberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind -
Bitte nur ausfüllen und absenden, wenn Sie nicht in Ihrem Abstimmungsraum, sondern in einem anderen Stimmbe-zirk Ihres/r Landkreises/kreisfreien Stadt oder wenn Sie durch Briefwahl abstimmen wollen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Daten unverschlüsselt - und damit im Prinzip von jedem während der Übertragung lesbar - übermittelt und bis zur Zulassung der Vernichtung der Abstimmungsunterlagen (Zeitpunkt steht noch nicht fest) gespeichert werden. Wenn Sie Bedenken gegen eine unverschlüsselte Übermittlung Ihrer Daten haben, stellen Sie den Antrag schriftlich oder persönlich bei der Gemeinde.
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Ich beantrage die Erteilung eines Wahlscheins.
Für die Erteilung des Wahlscheins ist einer der nachstehend aufgeführten Gründe gegeben:
Abwesenheit am Abstimmungstag aus wichtigem Grund, Verlegung der Wohnung oder Hauptwohnung ab dem 31. Mai 2010 in einen anderen Stimmbezirk, wobei hier keine Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt ist, berufliche Gründe, Krankheit, hohes Alter, körperliche Behinderung, Freiheitsentziehung, so dass der Abstimmungsraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
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| Abweichende Adresse (c/o): |
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Der Versand der Wahlunterlagen erfolgt grundsätzlich an die in der Wahlbenachrichtigung angegebene Heimatadresse. Falls Sie die Zustellung der Wahlunterlagen an eine abweichende Adresse wünschen, geben Sie diese Adresse bitte hier an.

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