Mitfahrbankerl 

Am 7. Oktober 2021 geht's los! Unsere "Mitfahrbankerl" stehen für Sie bereit…
dann heißt es im Passauer Oberland: "Platz nehmen, einsteigen & mitfahren"

Plakat des Tittlinger Volksfest

pdf Abschließendes Ergebnis Marktgemeinderat Tittling

 

Änderung der Rathaus-Öffnungszeiten

Die Gemeinschaftsversammlung der VG Tittling hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, die Öffnungszeiten der Dienststelle der VG in Tittling – Rathaus – zu ändern:

Seit 01. September 2019 gelten folgende neue Öffnungszeiten für das Rathaus Tittling:

  • Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
  • Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
  • Donnerstag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Die Dienststellen sind telefonisch auch außerhalb der Öffnungszeiten zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr erreichbar. Außerdem sind Terminvereinbarungen jederzeit möglich.

Ergebnis Europawahl 26.05.2019

Markt Tittling (Wahlbeteiligung: 47,59 %)

WAHLBERECHTIGTE:​ 3.358
WÄHLER: 1.598
Ungültige Stimmen:​ 1
Gültige Stimmen: 1.597

Foto der 1. Tittlinger Briefmarke

1. Tittlinger Briefmarke

 

Die Tittlinger Briefmarke kann im Rathaus VG Tittling, Tourist-Info, Zimmer 4 (EG)  erworben werden. Sie hat einen Standartbriefwert von 0,70 Euro und kostet 1,50 Euro.

Mittelzentrum Tittling

Wappen des Bayerischen StaatsministeriumIn der neuesten Ausgabe des Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblattes wurde die Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm (LEP) bekannt gegeben. Darin ist nun festgeschrieben, dass der Markt Tittling ab dem 01. September 2013 als zentraler Ort eingestuft wurde, bzw. zum Mittelzentrum aufgewertet wurde.

 

Funktionen der zentralen Orte: Zentrale Orte sollen überörtliche Versorgungsfunktionen für sich und andere Gemeinden wahrnehmen. In ihnen sollen überörtliche Einrichtungen der Daseinsvorsorge gebündelt werden.

Ober- und Mittelzentren in der Region.Vorzug der zentralen Orte: Bei der Sicherung, der Bereitstellung und dem Ausbau zentralörtlicher Einrichtungen ist zentralen Orten der jeweiligen Stufe in der Regel der Vorzug einzuräumen.

Konzentration von Einrichtungen: Die zentralörtlichen Einrichtungen sind in den Siedlungs- und Versorgungskernen der zentralen Orte zu realisieren.

Mittelzentren: Die als Mittelzentren eingestuften Gemeinden, die Fachplanungsträger und die Regionalen Planungsverbände sollen darauf hinwirken, dass die Bevölkerung in allen Teilräumen mit Gütern und Dienstleistungen des gehobenen Bedarfs in zumutbarer Erreichbarkeit versorgt werden.

Die Karte zeigt die zentralen Orte (Ober- und Mittelzentren) in der Region.

 

 

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