Ausschreibung

über die Zulassung zum Tittlinger Volksfest
zum Tittlinger Volksfest 2024 (23.08.24 – 26.08.24) und 2025 (29.08.25 – 01.09.25)

Die Außenfläche des Tittlinger Volksfestes ist eine öffentliche Einrichtung im Sinne von Art. 21 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern. Hierfür werden attraktive Fahr-, Belustigungs-, Imbiss- und Süßwarenstände gesucht.

Bewerbungen für das Tittlinger Volksfest 2024 und 2025 (Vergabe für 2 Jahre) sind bis spätestens 05.01.2024 schriftlich an den Markt Tittling, Marktplatz 10, 94104 Tittling, zu richten.

Maßgebend für den Zeitpunkt einer zugesandten Bewerbung ist das Datum des Poststempels. Die Anmeldefrist ist eine Ausschlussfrist. Der Eingang der Bewerbungen wird nicht bestätigt.

Die Bewerbung muss folgende Angaben enthalten:

  • Personalien (Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefon-Nr., Reisegewerbekarte) 
  • Beschreibung der Waren- und Dienstleistung
  • Technische Daten (Frontlänge, Tiefe, Baujahr, Anschlusswerte für Licht und Kraftstrom, Anzahl der Stromanschlüsse, evtl. erforderliche Wasser- und Kanalanschlüsse, ggf. Angaben zu Vordächer, feste Deichseln etc.)
  • Aktuelles Bildmaterial vom Verkaufsstand, ggf. Grundrissplan
  • Anzahl der mitgeführten Wohn- und Packwägen

Nicht berücksichtigt werden:

  • Anträge, die verspätet eingehen
  • Anträge die falsche Angaben enthalten

Bewerbungen begründen keinen Rechtsanspruch auf Zulassung oder einen bestimmten Platz. Die Zulassungsmöglichkeiten sind beschränkt.
Haftung als Folge von Ausfall, Verkürzung oder Verlegung der Veranstaltung wird nicht übernommen.
Die Beschicker werden vom Hauptausschuss des Marktes Tittling gemäß den Vergaberichtlinien vorausgewählt bzw. anschließend vom Marktgemeinderat Tittling zugelassen.

Die Auswahl erfolgt nach folgenden Kriterien:

  • Gestaltung des Standes oder des Fahrgeschäftes im Hinblick auf Form, Bemalung
  • Besondere Anziehungskraft des Geschäftes, Seltenheit, Beliebtheit
  • Dekoration des Standes oder des Fahrgeschäftes
  • Beleuchtung des Standes oder des Fahrgeschäftes
  • Persönliche Betriebsführung
  • Bereitschaft zu kundenfreundlichem Service, Qualitätsmanagement, Beschwerdemanagement,
  • Erkenntnisse über mangelfreie Zusammenarbeit im Marktgeschehen untereinander als auch mit dem Markt Tittling
  • Umweltgerechter Betrieb (z. B. Lärmreduzierung, LED-Technik)

Zulassungen ergehen schriftlich. Mitteilungen über Zulassung bzw. Ablehnung werden schnellst möglichst verschickt. Mündliche Abmachungen und Zusagen sind nicht rechtsverbindlich. Einzelauskünfte über Zulassung oder Ablehnung werden zur Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorher nicht erteilt.

Diese Ausschreibung ist auch im Internet auf der Homepage des Marktes Tittling, www.tittling.de , und auf der Homepage des Tittlinger Volksfestes, www.volksfest-tittling.de , zu finden.

Auskünfte erteilt: Markt Tittling, Hauptamt, Herr Loos, 08504/401-12, E-Mail: loos@vg-tittling.de

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