Für alle Fragen rund um das Thema Breitband steht Ihnen Herr Andreas Fenzl telefonisch unter der 08504 401-31 oder per E-Mail unter fenzl@vg-tittling.de zur Verfügung.
Die Bedarfsermittlung ist aufgrund der geänderten Förderrichtlinie beendet.
Bestandsaufnahme für den Breitbandausbau
Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungs-raten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) an.
Der Markt Tittling hat in einer Bestandsaufnahme die Ist-Versorgung ermittelt und ein vorläufiges Erschließungsgebiet festgelegt, in dem Ausbaubedarf für ein NGA-Netz bestehen könnte.
Die Ist-Versorgung und die vorläufigen Erschließungsgebiete sind in nachfolgender Dokumentation dargestellt.
Downloads
Zusammenfassung Ist-Analyse-Tittling (63 KB)
Tittling Ausbaubereiche und Iststand:
Tittling Gesamtgebiet (5 MB)
Tittling Nord (2,9 MB)
Tittling Süd (2,6 MB)
Markterkundung für einen Breitbandausbau
Der Markt Tittling hat vorläufige Erschließungsgebiete festgelegt und führt für diese Gebiete eine Markterkundung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeits-netzen in Bayern durch.
Die Anfrage zur Markterkundung wird in nachfolgendem Dokument zum Download bereitgestellt.
Tittling Markterkundung-Bekanntmachung (84 KB)
Die Bedarfsermittlung ist aufgrund der geänderten Förderrichtlinie beendet.
Bedarfsermittlung
Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten an und gewährt hierfür einen staatlichen Zuschuss.
Der Markt Tittling hat zwei räumlich abgegrenzte Gebiete mit mindestens fünf Unternehmern (nach dem Umsatzsteuergesetz § 2 Abs. 1 Satz 1) identifiziert, welche eine unzureichende Breitbandversorgung im Sinne der Breitbandrichtlinie aufweisen. Dies sind die Bereiche Tittling / Ort und Tittling / Rothau. Diese Gebiete sind in den beiliegenden Karten als Kumulationsgebiete definiert.
Grundsätzlich sollen alle Anschlussinhaber in diesem Gebiet mit Bandbreiten von 50 Mbit/s im Download und 2 Mbit/s im Upload versorgt werden, zumindest aber mit Übertragungsraten von mindestens 30 Mbit/s im Download. Der von Unternehmer im Kumulationsgebiet gemeldete und begründete Bandbreitenbedarf von 50 Mbit/s muss stets befriedigt werden.
Im Rahmen des Förderverfahrens hat der Markt Tittling den konkreten Bandbreitenbedarf (50 Mbit/s Download und 2 Mbit/s Upload) in den definierten Kumulationsgebieten glaubhaft nachzuweisen. Dazu sind die Unternehmen im festgelegten Gebiet mit einem Fragebogen zu befragen. Nur mit dem Nachweis eines entsprechenden Bedarfs besteht die Möglichkeit der Breitbandförderung.
Die Verwaltung bittet daher alle betroffenen Unternehmen um ihre Unterstützung. Füllen Sie bitte den Fragebogen zur Bedarfsermittlung aus und senden Sie diesen spätestens bis 02. Mai 2014 zurück.
Der Fragebogen wird allen Firmen im Kumulationsgebiet direkt zugesandt und kann hier herunter geladen werden:
Fragebogen
Karte Kumulationsgebiete
Bedarfsermittlung - Ergebnis
Der Markt Tittling hat eine Ist-Analyse zur Breitbandversorgung und eine Bedarfsbefragung der Unternehmer gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG in den Kumulationsgebieten Tittling / Ort und Tittling / Rothau durchgeführt.
Die Ergebnisse sind in nachfolgenden Dokumenten dargestellt:
Ergebnis der Ist- und Bedarfsanalyse Tittling / Ort
Ergebnis der Ist- und Bedarfsanalyse Tittling / Rothau
Markterkundung - Anfrage
Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) dort, wo er nicht marktgetrieben erfolgt.
Der Markt Tittling hat Bedarfsermittlungen durchgeführt. Diese haben ergeben, dass sechs Unternehmen i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream haben. Der Markt Tittling hat auf dieser Grundlage entsprechend der Lokalisierung dieses Bedarfs zwei Kumulationsgebiete (Tittling / Ort und Tittling / Rothau) für den Aufbau eines NGA-Netzes festgelegt.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes in den Erschließungsgebieten vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann der Markt Tittling ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.
Der Markt Tittling bittet daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen,
- ob sie sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, in den kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste in den Erschließungsgebieten anzubieten bzw.
- ob zumindest Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 25 Mbit/s im Downstream und von mindestens 2 Mbit/s im Upstream in den kommenden drei Jahren in den Erschließungsgebieten angeboten werden.
Sofern ein Netzausbau geplant ist, bitten wir Sie, einen verbindlichen und detaillierten Projekt- und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, der Gemeinde bis spätestens 04.07.2014 zu übersenden. Im Projekt- und Zeitplan sind insbesondere Meilensteine in Zeitabständen von nicht länger als 6 Monaten so zu definieren, dass deren Einhaltung auf Nachfrage des Marktes kontrolliert werden kann. Kommt der private Investor diesen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach, kann der Markt Tittling mit der Auswahl eines Netzbetreibers gemäß Nr. 4.3 BbR fortfahren.
Die Ergebnisse der Markterkundung werden auf der Homepage des Marktes Tittling veröffentlicht.
Ergebnis der Markterkundung
Breitband Tittling 2
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleitungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind. Die Gemeinde Tittling nimmt an diesem Förderprogramm teil.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Auswahlverfahren - Ergebnis
Bekanntmachung der Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in den vom Markt Tittling definierten Erschließungsgebieten.
Nach Bekanntmachung des Auswahlverfahrens im Rahmen eines vorgeschalteten öffentlichen Teilnahmewettbewerbs und aufgrund der nachfolgenden Aufforderung zur Angebotsabgabe ging beim Markt innerhalb der Angebotsfrist ein Angebote ein.
Auf Grundlage der vorgenommenen Angebotsauswertung hat der Marktgemeinderat am 30.06.2015 das Angebot der Telekom Deutschland GmbH ausgewählt. Es ist beabsichtigt, mit der Telekom Deutschland GmbH einen Kooperationsvertrag abzuschließen.
Dies gilt vorbehaltlich der Bewilligung der staatlichen Förderung gem. Bereitbandrichtlinie.
Bekanntmachung der Auswahlentscheidung
Breitband Tittling 3
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Breitband Tittling 4 (Höfeprogramm)
Weitere Informationen erhalten Sie unter: