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Die Verwaltungsgemeinschaft Tittling sucht zum nächst möglichen Eintritt
eine/einen
technische/n Mitarbeiter/in m/w/d
für das Bauamt (Vollzeit, 39 Std./Woche)
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Begründung einer Städte-/Gemeindepartnerschaft
Stadtgemeinde Eferding/OÖ wird Partnergemeinde des Marktes Tittling
Einladung
Alle Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Institutionen des Marktes Tittling sind am
Sonntag, 2. Juli 2023
zu den Festlichkeiten anlässlich der Begründung einer Städtepartnerschaft zwischen dem Markt Tittling und der Stadtgemeinde Eferding herzlich eingeladen.
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Gasthof/Hotel "Zur Post" mit angrenzender ehemaliger Arztpraxis;
Marktgemeinderat Tittling stellt durch Beschluss Weichen für Bau eines "Kultur- und Bürgerzentrums"
Jetzt soll es schnell vorwärts gehen!
Das Nachfolgenutzungskonzept für den ehem. Gasthof/Hotel Zur Post am Tittlinger Marktplatz wurde nunmehr vom Marktgemeinderat Tittling in seiner Sitzung am 19.04.2023 final beschlossen.
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Ortsvorstellung in Gebärdensprache
Zusammen mit den Nachbarorten Fürstenstein, Neukirchen vorm Wald und Ruderting sowie der ARGE Ilztal & Dreiburgenland wurde dieses barrierefreie Projekt realisiert um taubstummen oder gehörlosen Menschen Informationen über unsere Urlaubsregion zukommen zu lassen.
Avatar präsentiert unseren Urlaubsort
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Tittlinger Ferienprogramm für Kinder
(in den Sommerferien in Bayern)
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Erneuerung der Belüftungsanlage der Kläranlage Tittling
Standort: Kothingrub 20, 94104 Tittling
Bauherr: Markt Tittling, Marktplatz, 94104 Tittling
Weiterlesen: Erneuerung der Belüftungsanlage der Kläranlage Tittling
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Bayerisches Landesamt für Steuern
Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern
Neuregelung der Grundsteuer
Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.
Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.
Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.
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